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Aktuelles zu CETA
Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen
16. Februar 2017
von Elmar Widder
CETA – was ist das eigentlich und für was stehen diese vier Buchstaben?
CETA ist ein Handelsabkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union. Das Akronym „CETA“ steht für Comprehensive Economic and Trade Agreement und bedeutet so viel wie Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen. Das CETA-Abkommen stellt sich ziemlich kompliziert in seiner Entstehung dar, weil die EU-Mitgliedstaaten durch den Lissabonner Vertrag gewisse Kompetenzen auf EU-Ebene verlagert haben. Deshalb gibt es Zuständigkeiten, die in den Bereich der EU fallen und andere, die im Bereich der Mitgliedstaaten liegen. Man kann also sagen, dass CETA auf zwei verschiedenen Ebenen (Zuständigkeitsbereichen) verhandelt wurde. Diese Ebenen ergeben sich aus dem „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“, kurz AEUV:
Ebene 1:
Reine EU-Zuständigkeit – also nur die EU verhandelt mit Kanada (so genannte „Ausschließliche Zuständigkeit“ Art. 3 AEUV)
Ebene 2:
Geteilte Zuständigkeit nach Art. 4 AEUV – die EU-Mitgliedstaaten beteiligen sich an den Verhandlungen (die Parlamente der Mitgliedsländer müssen diesem Teil von CETA zustimmen, in Deutschland also der Bundestag)
Am 15. Februar 2017 wurde auf EU-Ebene abgestimmt, also auf der Ebene 1: Von den insgesamt 695 Abgeordneten im EU-Parlament stimmten (leider) 408 Abgeordnete für CETA, 254 waren dagegen und 33 enthielten sich der Stimme. Heißt das jetzt, das CETA schon in vollem Umfang gültig ist? NEIN, das heißt es (noch) nicht. Wir Bürger können immer noch versuchen, über Ebene 2 die Abgeordneten im Bundestag durch öffentlichen Druck davon überzeugen, dass wir CETA nicht wollen.
WARUM sollten wir das tun?
Weil CETA auch höchst umstrittene außerstaatliche Schiedsgerichte ermöglicht, die von ausländischen Investoren in Anspruch genommen werden können. So könnte man die Bundesrepublik Deutschland zum Beispiel auf Schadenersatz verklagen, wenn die Bundesrepublik durch staatliches Handeln (z.B. durch ein Gesetz usw.) den Wert oder die Gewinnmöglichkeiten dieser Investoren verringern würde. Das heißt, wenn unsere Bundesregierung mal wieder einen Fehler gemacht hat und die Gewinnmöglichkeiten eines ausländischen Investors sich dadurch verringern, dann – ja genau – dann bezahlen wir alle dafür!!!
Ist das nicht schön für Investoren??? Wollen wir das wirklich?
Hand auf´s Herz: Wer von Euch hat sich den CETA-Vertrag durchgelesen? Und wer von den Bundestagsabgeordneten hat diesen Vertrag wirklich sorgfältig durchgearbeitet? Das Abkommen umfasst ca. 1.634 Seiten!! Die entsprechenden Verlinkungen zu den Vollversionen finden sie am Ende dieses Textes. Die Möglichkeit, dem Handelsabkommen CETA auf bayerischer Landesebene entgegenzuwirken wurde ebenfalls am 15.02.2017 (gleicher Tag wie die Abstimmung im EU-Parlament) vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof abgelehnt. Der Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren gegen CETA nicht zugelassen.
Es wird eng für uns Bürger, wenn wir diese fragwürdigen Schiedsgerichte stoppen wollen! Lasst uns diesen Wahnsinn verhindern!
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