Bildquelle: #131534146 | Urheber: slonme
JEFTA und die Privatisierung des Trinkwassers
Über die verwirrenden Zuständigkeiten im EU-Recht
03. Juli 2018
von Elmar Widder
Die Entscheidung über das Handelsabkommen JEFTA, dem Abkommen zwischen der EU und Japan wurde verschoben. Ursprünglich wollte der Rat der EU (auch: Ministerrat) am 25. Juni 2018 darüber abstimmen, denn die Unterzeichnung des Abkommens ist für den 18. Juli 2018 geplant. JEFTA steht für Japan-EU Free Trade Agreement und beinhaltet den Wegfall von Einfuhr- und Ausfuhrzöllen auf japanische Handelswaren sowie auf Waren aus der EU. Was auf den ersten Blick sehr positiv klingt, birgt leider auch große Gefahren für uns Verbraucher in sich, denn JEFTA öffnet Tür und Tor für die Privatisierung des Trinkwassers.
Verwirrende Zuständigkeiten
JEFTA ist ein so genanntes EU-Only-Abkommen, was bedeutet, dass die EU die Länderparlamente der verbleibenden 27 Mitgliedstaaten für den Abschluss des Handelsabkommens nicht beteiligen muss. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) beschreibt diese ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union in Artikel 3. Ursprünglich war geplant, die nationalen Parlamente – in Deutschland also den Bundestag – an der JEFTA-Zustimmung zu beteiligen. Letzteres geht aus einem Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Dirk Wiese vom 23. Mai 2017 hervor (BT-Drucksache 18/12062).
Allerdings hatte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) einige Tage zuvor in einem Gutachten vom 16. Mai 2017 im Hinblick auf das Handelsabkommen mit Singapur die ausschließliche Kompetenz der Europäischen Union für Handelsabkommen bekräftigt. Faktisch ging also die Europäische Union und nicht die nationalen Parlamente gestärkt aus diesem Gutachten hervor. Es scheint, als wären die Mitwirkungsrechte der deutschen Organe, nämlich die des Deutschen Bundestages, des Bundesrates und die der Bundesländer gemäß Artikel 23 Abs. 2 des Grundgesetzes ein zahnloser Tiger.
Privatisierung von Wasser bedenklich
Einem Spiegel-Bericht zufolge blickt auch Ver.di-Chef Frank Bsirske dem Freihandelsabkommen mit Japan besorgt entgegen, weil es eine Privatisierung der Wasserversorgung zur Folge haben könnte. Bsirske bat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier in einem Brief, der derzeitigen JEFTA-Fassung nicht zuzustimmen. Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft äußerte in einem Positionspapier dem Handelsabkommen gegenüber kritisch. Die Wasserversorgung in Deutschland ist derzeit Aufgabe von Kommunalbehörden und Zweckverbänden. Wasser ist ein Allgemeingut. Dies könnte sich jedoch ändern, denn das Handelsabkommen könnte eine Art Privatisierungsdruck auf die ohnehin klammen Gemeinden und Kommunen ausüben. Seit fünf Jahren verhandelt die EU das Abkommen mit Japan. Anfang 2019 soll es in Kraft treten.
Teufel liegt im Detail
Das JEFTA-Abkommen enthält grundsätzlich keine Vorschriften, die die Entnahme von Wasser aus der Natur auf irgendeine Art und Weise beschränken. Das heißt, die Wasser- bzw. die Trinkwasserversorgung könnte durchaus privatisiert werden. Zwar möchte uns die Europäische Union sowie die Bundesregierung mit dem so genannten „Daseinsvorsorgevorbehalt“ beruhigen. Aber dieser Vorbehalt sagt lediglich aus, dass sich die Europäische Union im Hinblick auf das Abkommen mit Japan gewisse Ausnahmen reserviert. Der Vorbehalt bedeutet jedoch nicht, dass die EU automatisch von ihm Gebrauch machen wird. Die EU kann hinsichtlich der Wasserfrage Grenzen setzen, sie muss aber nicht. Außerdem könnte die Ausnahme des „Vorbehalts“ zu einem späteren Zeitpunkt abgeschafft werden, denn die alleinige Verhandlungskompetenz liegt schließlich bei der EU. Letztendlich haben alle Bundes- und EU-Bürger, also das Volk, jegliche Mitspracherechte verloren, weil die Verhandlungskompetenz bei der Europäischen Union liegt und nicht beim Deutschen Bundestag, der unsere Interessen ordnungsgemäß repräsentieren sollte.
Mediales Desinteresse aufgrund der Brisanz?
Da die EU-Kommission offensichtlich die Kritik der EU-Bürger fürchtet, hörte man kaum etwas über den bevorstehenden JEFTA-Abschluss in den Mainstream-Medien. Die letzten Tage schienen für den Unionstreit zwischen CDU und CSU reserviert worden zu sein. Zudem läuft immer noch die Fussball-WM. Über die Gefahren, die die Privatisierung des Trinkwassers mit sich bringen kann, wurde im den Nachrichten um 19:00 Uhr (ZDF) bzw. 20:00 Uhr (ARD) kaum berichtet. Die Vorgehensweise der EU-Kommission ist typisch: Solange kein öffentlicher Druck aufgebaut wird, wird unter dem Einfluss von Konzernlobbyisten munter geheim weiterverhandelt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Undemokratischer Aufbau der Europäischen Union
Die heutige Europäische Union fand ihren Ursprung 1957 in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gekoppelt mit den Verträgen der EGKS und EURATOM. Völkerrechtlich betrachtet ist die EU ein seltsames Konstrukt, da sie kein reiner Staatenverbund ist. Einerseits müssen die Mitgliedsländer Hohheitsrechte an die EU abgeben, andererseits formt der Verbund der Mitgliedstaaten keinen neuen Staat. Bedenklich ist der Aufbau der Europäischen Union allemal, schon allein deshalb, weil die wichtigsten Entscheidungen von einem Exekutivorgan, dem Europäischen Rat getroffen werden (Art. 15 EUV).
Natürlich könnte man argumentieren, dass auch die Bundesregierung als Exekutivorgan wichtige Entscheidungen trifft. Das ist richtig, aber die Bundeskanzlerin, als höchste Exekutivvertreterin Deutschlands, wird zuvor vom Parlament, sprich dem Deutschen Bundestag, gewählt. Der Europäische Rat hingegen wird nicht vom Europäischen Parlament gewählt. Ihm fehlt also auf überstaatlicher Ebene die demokratische Legitimierung. Der Grundsatz der demokratischen Legitimierung durch Wahlen ist also beim EU-Modell mehr als bedenklich.
Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts wäre hilfreich
Interessant wäre eine Einschätzung des Bundesverfassungsgerichtes zur Wasserfrage allemal, denn im Urteil „Solange II“ (BverfG, 2 BvR 197/83) vom 22. Oktober 1986 entschied der 2. Senat:
Solange die Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Gemeinschaften einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell gewährleisten, der dem vom Grundgesetz als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im wesentlichen gleichzuachten ist, zumal den Wesensgehalt der Grundrechte generell verbürgt, wird das Bundesverfassungsgericht seine Gerichtsbarkeit über die Anwendbarkeit von abgeleitetem Gemeinschaftsrecht, das als Rechtsgrundlage für ein Verhalten deutscher Gerichte und Behörden im Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch genommen wird, nicht mehr ausüben und dieses Recht mithin nicht mehr am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes überprüfen; entsprechende Vorlagen nach Art. 100 Abs. 1 GG sind somit unzulässig.
Blickt man auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, stechen einem zwei Aspekte ins Auge. Erstens: War es ein Fehler der politischen Parteien, die Wasserversorgung nicht als Grundrecht mit ins Grundgesetz aufzunehmen? Und zweitens, würde das Bundesverfassungsgericht die Wasserrechte als schützenswertes Gut bzw. Grundrecht erachten, selbst wenn sie nicht im Grundgesetz verankert sind? In Deutschland kann ein Viertel der Mitglieder des Bundestages eine abstrakte Normenkontrolle vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gem. Art. 93 Abs. 1 Grundgesetz beantragen. Vielleicht wäre es für die Bundestagsabgeordneten an der Zeit, endlich von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen?
Online-Petition
Eine von campact e.V. ins Leben gerufene Petition, in der die SPD-Spitzen gebeten werden, ihre Regierungszustimmung zu JEFTA zu verweigern, wurde innerhalb weniger Wochen bereits von ca. 476.007 Menschen (Stand: 03. Juli 2018) online unterzeichnet. Wenn auch Sie unterzeichnen wollen, klicken Sie auf den unteren Link.
Campact e.V.: JEFTA – Unser Wasser im Ausverkauf
Save our water – save our planet!
Anmerkung der Redaktion: Das Europäische Parlament hat das umstrittene Freihandelsabkommen am 12.12.2018 ratifiziert. Für den Pakt stimmten 474 Abgeordnete, 156 waren dagegen und 36 enthielten sich. Jefta wird am 01.02. 2019 in Kraft treten.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!